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Löst das Festgeld das Sparbuch ab?
Aus der Sicht des Kunden ähnelt eine Festgeldanlage einem Sparbuch mit vereinbarter Kündigungsfrist, auch wenn es sich um rechtlich unterschiedliche Anlageformen handelt. Bei einer Geldanlage auf dem Festgeldkonto wird der Rückzahlungszeitraum bei Vertragsbeginn festgelegt, während beim Sparbuch vereinbart wird, nach welcher Kündigungsfrist der Anleger über das Guthaben verfügen kann. Die Kündigung darf aus rechtlichen Gründen nicht zeitgleich mit der Eröffnung des Sparvertrages erfolgen.
Bei einem Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist kann der Anleger monatlich bis zu 2000 Euro ohne Kündigung abheben.
Während der DM-Zeit waren Sparbücher mit vereinbarten Kündigungsfristen von sechs Monaten oder einem Jahr ein sehr beliebtes Produkt auf dem Finanzsektor. Festgeldangebote gab es durchaus auch für den Privatanleger, allerdings verlangten fast alle Banken hohe Mindesteinlagen, sodass eine derartige Geldanlage nur für sehr begüterte Menschen in Frage kam.
Heute werden Sparbücher mit vereinbarten Kündigungsfristen von den meisten Geldhäusern nicht mehr angeboten, während das Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist und der begrenzten kündigungsfreien Verfügbarkeit weiterhin ein Standardprodukt nahezu jeder Bank ist.
Die wichtigste Ursache für diese Veränderung bei den angebotenen Sparprodukten besteht darin, dass Kunden, die Wert auf eine gute Rendite legen, die Anlage in Festgeld gegenüber dem Sparbuch mit einer vereinbarten Kündigungsfrist bevorzugen. Die wenigen Banken, bei denen derartige Sparverträge noch möglich sind, gewähren einen Zinssatz, der deutlich geringer ist als der von ihnen bei Festgeldanlagen angebotene.
Seit immer mehr Banken Festgeldverträge für kleinere Anlagebeträge anbieten, ist das Sparbuch mit vereinbarter Kündigungsfrist als Produkt überholt und nicht mehr marktfähig; das gewöhnliche Sparbuch, von welchem 2000 Euro im Monat jederzeit abgehoben werden können, wird jedoch weiterhin nachgefragt werden.